Neuhaus Sasse Ingendoh Architekten





Machbarkeitsstudie Erweiterung Grundschule Frohmestraße, Hamburg Schnelsen

Schulbau
Machbarkeitsstudie – Denkmalschutz Ensemble
Planungsbeginn Winter 2011
Umbauzeitraum Sommer 2013 bis Frühjahr 2014
Leistungsphasen LPH 1-9
BGF 315 m2

 


Variante „2 Höfe“

 


Variante „Gegenüber“

 


Variante „Solitär“

 


Variante „Solisten“

 


Variante „Klammer“

 

Lage
Die Grundschule Frohmestraße liegt zentral im Hamburger Stadtteil Schnelsen, mitten in einem von straßenbegleitender Bebauung umgebenen Wohn- und Geschäftsquartier. Der Zugang zum Schulgelände erfolgt primär von der Frohmestraße aus. Die Schulgebäude können wegen der Innenhoflage von der Straße aus nicht wahrgenommen werden. Städtebaulich fügt sich das Ensemble aus mehreren zwei- bis dreigeschossigen Baukörpern (Erweiterungsetappen von 1886 bis 1962 sowie einer Turnhalle) in das überwiegend zwei- bis dreigeschossige Quartier ein. Zusammen mit dem Schulhof und den Sportplätzen bildet es einen hellen, von Grün durchzogenen, weitläufigen Innenbereich. Schulhof Der Schulhof ist gespickt mit mehreren sehr alten Eichen und anderen Bäumen, die das Gelände zonieren und besonders zur hohen Außenraumqualität des Schulgeländes beitragen. Auf dem Schulgelände gibt es verschiedene Aufenthaltsbereiche wie z.B. einen Naturspielplatz, versiegelte Flächen für Spiele, den angelegten Schulgarten, den Aschesportplatz und verschiedene bepflanzte, zugängliche Bereiche.

Schulgebäude
Das älteste, dreigeschossige Schulhaus aus den Jahren 1886 bis 1910 liegt im Zugangsbereich des Grundstücks mit Orientierung zur Frohmestraße. 1934 wurde der markante Anbau mit dem heutigen Haupthaus sowie der südliche Seitenflügel mit zwei Klassenräumen errichtet. 1950 erfolgt eine Erweiterung des südlichen Flügels. Heute lassen sich die genannten Baukörper als ein Schulhaus mit zentralem Haupthaus und zwei Seitenflügeln lesen, wobei die bauzeittypische Erscheinung des ältesten Schulhauses deutlich ablesbar bleibt. Das Fassadenmaterial aller Baukörper ist roter Backstein mit weißen Holz-Sprossenfenstern. Das neue zweiflügelige Schulhaus orientiert sich zum Innenbereich des Quartiers. 1962 folgte eine letzte Erweiterung in Form eines freistehenden zweigeschossigen Klassentraktes (4 Klassen) mit mittig angeordnetem Treppenhaus, welcher durch einen überdachten, offenen Gang an das Haupthaus angebunden ist. Die Fassade besteht aus seitlichen Wandscheiben, verblendet mit rotem Backstein, Sichtbetonrahmen mit weißen Holzfenstern und einer Wellplatte als Verblendung im Brüstungsbereich. Hier ist heute neben zwei Klassenräumen der Grundschule die Vorschule mit zwei Klassen untergebracht. Insgesamt ist die Schule heute vierzügig. Auf dem nord-östlichen Teil des Grundstücks wurde 1952 eine sogenannte „Seitz-Turnhalle“ mit Wandbild auf der südlichen Fassade errichtet. Die Schulgebäude befinden sich als Ensemble/ Konglomerat im Verzeichnis der erkannten Denkmäler, wobei gem. Aussage des Denkmalschutzamtes der heutige „Neubau“ als nicht konstituierender Bestandteil eingestuft wird.

Aufgabe
In dieser städtebaulichen Untersuchung wird die Erweiterbarkeit von einer vierzügigen Grundschule (inkl. Vorschule) zu einer sechszügigen Grundschule mit Ganztagsbereich (inkl. Vorschule) innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen (Flurstücke 1001 und 5617) untersucht. Als Flächen für die Erweiterung sollen sämtliche Außenflächen, also auch die des Sportplatzes und des heutigen Schulhofbereichs in Betracht gezogen werden. Der Erweiterungsbedarf beläuft sich gem. Musterflächenprogramm auf eine Hauptnutzfläche von ca. 2.750 qm plus zwei Sporthallenflächen. Der Umrechnungsfaktor von Hauptnutzfläche zu Bruttogeschossfläche wird mit 33-35% zu Grunde gelegt, was einem Faktor für wirtschaftliche Schulneubauten entspricht. Die neu zu errichtende Bruttogeschossfläche beträgt dann ca. 3.700 qm zuzüglich zwei Sporthallenflächen. Die Bruttogeschossfläche der bestehenden Schulgebäude steht in einem Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu der neu unterzubringenden Bruttogeschossfläche, was auch auf einen Mangel an Flächen im heutigen Bestand sowie dem neuen Ganztagsbetrieb zurückzuführen ist. Ausgehend von einer Schülerzahl von ca. 600 Schülern müssen im erweiterten Zustand außerdem mindestens 3000 qm nutzbare Schulhoffläche (5 qm/ Schüler) vorhanden sein. Eine 50-Meter-Laufbahn zur Mitbenutzung durch Bezirkssportvereine ist mit einzuplanen. Im Bebauungsplan Schnelsen 23 von 1973 sind die zu untersuchenden Grundstücke als Fläche für den Gemeinbedarf/ öffentliche Bedürfnisanstalt ausgewiesen, wobei die Grundstücksgrenzen nicht mehr aktuell sind. Es werden keine weiteren Vorgaben über eine mögliche Bebauung gemacht.

Fragestellung
Ist die geforderte Baumasse an diesem Ort städtebaulich verträglich? Lässt sich der alte Baumbestand mit der geforderten Baumasse vereinbaren?
Wie können bestehende Qualitäten wie beispielsweise der großzügige, durchgrünte Schulhofbereich oder die räumliche Wirkung des bestehenden Hauptschulhauses erhalten bzw. gestärkt werden?
Welche zusätzlichen Qualitäten sind sinnvoll?
Gibt es eine Hierarchie unter den einzelnen Schulgebäuden?
Welches Gebäude wird das Haupthaus? Wie weit kann in den Bestand eingegriffen werden?
Kann beispielsweise über einen Abbruch des heutigen „Neubaus“ nachgedacht werden?
Was ist ein angemessener Umgang mit den bestehenden Gebäuden, insbesondere bezüglich des möglichen Denkmalschutzes?
Die Machbarkeit im Sinne der städtebaulichen Verträglichkeit und der nutzungstechnischen Funktion ist bei allen Varianten gegeben.

Einflussfaktoren
Die gemäß Musterflächenprogramm geforderten Flächen, die Schulhofflächen sowie die notwendigen Stellplätze werden in allen Varianten nachgewiesen. Die Funktionsabläufe sind grundsätzlich wie dargestellt vorstellbar, wobei zum heutigen Zeitpunkt eine gewisse Flexibilität zur späteren individuellen Einflussnahme sinnvoll ist. Die Varianten zeigen verschiedene Konzepte der räumlichen Trennung oder Kombination von Nutzungen (beispielsweise ein Ganztagshaus oder die Kombination von Pausenhalle mit Aula etc.). Das Vertauschen von Funktionen führt nicht notwendigerweise dazu, dass eine städtebauliche Variante nicht mehr funktioniert. Insbesondere große, hohe Räume, wie die Aula können aber zu einem wichtigen Thema innerhalb des städtebaulichen Entwurfs (z.B. Variante „Gegenüber“) werden. In den Varianten „2 Höfe“ und „Gegenüber“ ist der Abbruch des heutigen „Neubaus“ vorgesehen. Aus städtebaulicher, architektonischer und denkmalschutztechnischer Sicht besteht keine Notwendigkeit für einen Erhalt des Gebäudes. Die entfallenden Flächen werden den neu zu erstellenden Flächen entsprechend zugeschlagen. Die verschiedenen Entwürfe variieren im Bereich des Bruttorauminhalts, des A/V Verhältnisses (Oberfläche/Volumen), der Schulhofgestaltung sowie bei der Frage nach einer notwendigen Sanierung bzw. dem Abbruch und Ersatz des „Neubaus“. Eine spätere Präzisierung der Entwürfe wird weiteren Einfluss auf die Kosten nehmen. Mögliche Fassadenmaterialien sind in Anlehnung an den Bestand Rotklinker oder andersfarbiger Klinker sowie Materialien, die den Kontrast zwischen Altbauten und Neubauten spannungsvoll in Szene setzen. In jedem Fall ist eine sensible und intensive Auseinandersetzung mit den Bestandsfassaden notwendig.

Variantenvergleich
Die Variante „Solitär“ bietet verschiedene Vorteile: Das kompakte Volumen bietet besonderes Potenzial bei den Themen Wirtschaftlichkeit und Energie, wobei der Konstruktionsaufwand bei der Kombination von Zweifachsporthalle mit Unterrichtsräumen anspruchsvoll ist. Es gibt keine Abstimmungsnotwendigkeit in den Bereichen Natur- und Denkmalschutz. Die Variante „Klammer“ stellt eine sehr wirtschaftliche Variante mit besonders kurzen Wegen zwischen den Alt- und den Neubauten dar, wobei die Möglichkeiten zur Schaffung besonderer innen- oder außenräumlicher Qualitäten begrenzt sind. Die Vorteile der Variante „Solisten“ liegen in der klaren Aufteilung der Gebäude nach Funktionen und Raumtyp sowie in der Etappierbarkeit. Die Baukörper bieten Möglichkeiten für innovative und flexible Grundrissgestaltung. Besonderes Potenzial für eine hohe städtebauliche Qualität haben die Varianten „2 Höfe“ und „Gegenüber“, wobei beide Varianten eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt erfordern. In beiden Varianten wird der heutige „Neubau“ abgebrochen und ersetzt, was zunächst höhere Kosten erzeugt, langfristig aber sinnvoll ist.

Beschluss
Die Variante „2 Höfe“ wird weiter verfolgt. Eine Umsetzung in Etappen wird untersucht. Die erste Etappe wird 2014 mit der Mensa als Solitär umgesetzt.

 

Erste Etappe Variante „2 Höfe“: Mensa, Ausführung 2014

 

Zweite Etappe Variante „2 Höfe“: Mensa und Pausenhalle

 

Dritte Etappe Variante „2 Höfe“: Mensa, Pausenhalle und Unterrichtsflächen